Friesland - Immobilien Bundiswung 23 25980 Sylt - Westerland Telefon 04651 7809
§1 Allgemeines
1. Vermietet wird eine Ferienwohnung – gemäß Online-Buchung. Die Regelvermietung erfolgt für 2 Personen.
1.1
Der
Vermieter
verpflichtet
sich,
die
Ferienwohnung
zum
vereinbarten
Zeitpunkt
in
sauberem
und
einwandfreiem
Zustand
an
den
Mieter
zu
übergeben.
1.2
Der
Mieter
darf
die
Ferienwohnung
nicht
an
Dritte
weitervermieten
oder
zum
Gebrauch
überlassen.
Der
Mieter
darf
ohne
schriftliche
Zustimmung
des Vermieters nicht mehr Personen in die Ferienwohnung aufnehmen, als in diesem Vertrag vereinbart.
1.3
Der
Mieter
ist
verpflichtet,
eventuelle
durch
ihn
selbst
oder
durch
die
Mitbewohner
verursachte
Schäden
am
Mietobjekt
oder
an
dem
Hausrat
umgehend dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen.
2.
Die
Mietdauer
ergibt
sich
aus
der
Online-Buchung
und
beträgt
mindestens
5
Übernachtungen.
Sollte
der
Mieter
seine
Mietzeit
verkürzen,
erhält
er
keinen Ersatz vom Vermieter.
3.
Der
Mietpreis
und
die
Fälligkeiten
werden
in
der
Online-Buchung
verbindlich
vereinbart.
Der
Vermieter
ist
verpflichtet,
An-
und
Abreise
der
Kurverwaltung
zu
melden.
Die
fällige
Kurtaxe
gemäß
Satzung
zahlt
der
Mieter
bei
Anreise
an
den
Vermieter,
als
den
Empfangsberechtigten
für
die
Kurverwaltung.
4.
Die
Ferienwohnung
kann
am
Anreisetag
ab
16
Uhr
übernommen
werden,
am
Abreisetag
muss
die
Wohnung
bis
10
Uhr
frei
sein.
Bitte
teilen
Sie
die
Ankunftszeit zur Schlüsselübergabe mit.
5.
Der
Vertrag
tritt
in
Kraft,
wenn
die
vereinbarte
Anzahlung
auf
dem
Konto
des
Vermieters
gutgeschrieben
ist.
Eine
Anzahlung
von
30%
des
Mietpreises
ist
sofort
nach
Buchung
fällig,
die
Restzahlung
von
70%
ist
30
Tage
vor
Anreise
fällig.
Last-Minute
Buchungen
sind
in
voller
Höhe
sofort
nach der Buchung fällig.
6. Der Mieter erkennt die Hausordnung an.
§2 Rücktritt
Der
Mieter
kann
vom
Mietvertrag
schriftlich
zurücktreten.
Der
Vermieter
bemüht
sich,
einen
anderen
Mieter
zu
finden.
Gelingt
dies
oder
sorgt
der
Mieter
für
Ersatz,
erhält
der
ursprüngliche
Mieter
die
Anzahlung
in
voller
Höhe
zurück.
Wird
der
Mietvertrag
bis
22
Tage
vor
der
Anreise
vom
Mieter
gekündigt,
sind
50
%
des
Mietpreises
als
Stornogebühr
fällig.
Erfolgt
die
Kündigung
unter
21
Tage
vor
Anreise,
dann
ist
der
gesamte
Mietpreis
fällig.
Sollte
die
Wohnung
an
einen
Last-Minute
Mieter
für
die
vereinbarte
Mietzeit
vermietet
werden,
erhält
der
Mieter
den
Mieterlös
abzüglich
50
EUR
-
Bearbeitungsgebühr.
§3 Obhutspflichten des Mieters
3.1.
Der
Mieter
hat
die
Mietsache
pfleglich
zu
behandeln,
insbesondere
regelmäßig
zu
belüften
und
von
Ungeziefer
freizuhalten.
Der
Mieter
haftet
für
Schäden,
die
–
durch
Verletzung
der
ihm
obliegenden
Obhut-
und
Sorgfaltspflichten
–
schuldhaft
von
ihm,
durch
von
ihm
betriebene
Geräte
(z.B.
Elektrogeräte),
von
seinen
Erfüllungsgehilfen
oder
von
Personen,
die
sich
mit
Wissen
und
Wollen
des
Mieters
in
der
Mietsache
aufhalten,
verursacht
werden.
Der
Vermieter
tritt
schon
jetzt
seine
Ansprüche
gegen
den
Verursacher
solcher
Schäden
in
dem
Umfang
an
den
Mieter
ab,
in
dem
der
Mieter
dem
Vermieter
Ersatz
leistet.
Der
Mieter
verpflichtet
sich,
bei
der
Nutzung
der
Ferienwohnung
auch
Rücksicht
auf
die
Grundstücksnachbarn
zu
nehmen.
Der
Mieter
ist
nicht
dazu
berechtigt,
bauliche
Veränderungen
oder
Einbauten
an
der
Sache
vorzunehmen.
Wir
empfehlen
den
Abschluss
einer
Reisekostenrücktrittsversicherung
und
bitten
Sie
bei
Ihrer
privaten
Haftpflichtversicherung
auf
die
sogenannte
"Hotelklausel"
zu
achten,
da
nur
bei Bestehen dieser Klausel ein verursachter Schaden ersetzt wird.
3.2.
Der
Mieter
darf
nicht
untervermieten
und
die
Zweckbestimmung
der
Mietsache
verändern.
Sollten
durch
den
Mieter
oder
seine
Begleitpersonen
bzw.
Haustiere
ansteckende
Krankheiten
oder
Ungeziefer
eingeschleppt
werden,
so
ist
die
Ferienwohnung
auf
seine
Kosten
zu
desinfizieren.
Haustiere
können
nur
nach
vorheriger
Vereinbarung
mitgebracht
werden.
3.3
Für
Einflüsse
und
Zustände,
die
außerhalb
der
Verantwortung
des
Vermieters liegen (Stromversorgung, Wasserversorgung, etc.) kann dieser nicht verantwortlich gemacht werden.
§5 Beendigung des Mietverhältnisses Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
§6
Rückgabe
des
Mietobjektes
Der
Mieter
hat
die
Ferienwohnung
zu
Mietende
besenrein
zu
übergeben.
Benutztes
Geschirr,
Besteck,
Töpfe
und
Pfannen sind auch dann zu reinigen und aufzuräumen, wenn der Vermieter die Endreinigung übernimmt.
§7 Schlussbestimmungen
7.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form, um rechtswirksam zu sein.
7.2
Dieser
Vertrag
bleibt
auch
dann
gültig,
wenn
sich
einzelne
Bestimmungen
als
ungültig
erweisen
sollten.
Die
betreffende
Bestimmung
ist
dann
so
auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden.
§8
Gerichtstand
Gerichtstand
ist
Amtsgericht
Niebüll.
Die
salvatorische
Klausel
gilt
als
vereinbart.
Durch
Setzen
eines
Hakens
bei
der
Online-Buchung
akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Mietverhältnis.
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