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Sylt - die Insel
§1 Allgemeines 1. Vermietet wird eine Ferienwohnung – gemäß Online-Buchung. Die Regelvermietung erfolgt für 2 Personen. 1.1 Der Vermieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand an den Mieter zu übergeben. 1.2 Der Mieter darf die Ferienwohnung nicht an Dritte weitervermieten oder zum Gebrauch überlassen. Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht mehr Personen in die Ferienwohnung aufnehmen, als in diesem Vertrag vereinbart. 1.3 Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle durch ihn selbst oder durch die Mitbewohner verursachte Schäden am Mietobjekt oder an dem Hausrat umgehend dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen. 2. Die Mietdauer ergibt sich aus der Online-Buchung und beträgt mindestens 5 Übernachtungen. Sollte der Mieter seine Mietzeit verkürzen, erhält er keinen Ersatz vom Vermieter. 3. Der Mietpreis und die Fälligkeiten werden in der Online-Buchung verbindlich vereinbart. Der Vermieter ist verpflichtet, An- und Abreise der Kurverwaltung zu melden. Die fällige Kurtaxe gemäß Satzung zahlt der Mieter bei Anreise an den Vermieter, als den Empfangsberechtigten für die Kurverwaltung. 4. Die Ferienwohnung kann am Anreisetag ab 16 Uhr übernommen werden, am Abreisetag muss die Wohnung bis 10 Uhr frei sein. Bitte teilen Sie die Ankunftszeit zur Schlüsselübergabe mit. 5. Der Vertrag tritt in Kraft, wenn die vereinbarte Anzahlung auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben ist. Eine Anzahlung von 30% des Mietpreises ist sofort nach Buchung fällig, die Restzahlung von 70% ist 30 Tage vor Anreise fällig. Last-Minute Buchungen sind in voller Höhe sofort nach der Buchung fällig. 6. Der Mieter erkennt die Hausordnung an. §2 Rücktritt Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Der Vermieter bemüht sich, einen anderen Mieter zu finden. Gelingt dies oder sorgt der Mieter für Ersatz, erhält der ursprüngliche Mieter die Anzahlung in voller Höhe zurück. Wird der Mietvertrag bis 22 Tage vor der Anreise vom Mieter gekündigt, sind 50 % des Mietpreises als Stornogebühr fällig. Erfolgt die Kündigung unter 21 Tage vor Anreise, dann ist der gesamte Mietpreis fällig. Sollte die Wohnung an einen Last-Minute Mieter für die vereinbarte Mietzeit vermietet werden, erhält der Mieter den Mieterlös abzüglich 50 EUR - Bearbeitungsgebühr. §3 Obhutspflichten des Mieters 3.1. Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten. Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhut- und Sorgfaltspflichten schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinen Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden. Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Grundstücksnachbarn zu nehmen. Der Mieter ist nicht dazu berechtigt, bauliche Veränderungen oder Einbauten an der Sache vorzunehmen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung und bitten Sie bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung auf die sogenannte "Hotelklausel" zu achten, da nur bei Bestehen dieser Klausel ein verursachter Schaden ersetzt wird. 3.2. Der Mieter darf nicht untervermieten und die Zweckbestimmung der Mietsache verändern. Sollten durch den Mieter oder seine Begleitpersonen bzw. Haustiere ansteckende Krankheiten oder Ungeziefer eingeschleppt werden, so ist die Ferienwohnung auf seine Kosten zu desinfizieren. Haustiere können nur nach vorheriger Vereinbarung mitgebracht werden. 3.3 Für Einflüsse und Zustände, die außerhalb der Verantwortung des Vermieters liegen (Stromversorgung, Wasserversorgung, etc.) kann dieser nicht verantwortlich gemacht werden. §5 Beendigung des Mietverhältnisses Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit. §6 Rückgabe des Mietobjektes Der Mieter hat die Ferienwohnung zu Mietende besenrein zu übergeben. Benutztes Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen sind auch dann zu reinigen und aufzuräumen, wenn der Vermieter die Endreinigung übernimmt. §7 Schlussbestimmungen 7.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form, um rechtswirksam zu sein. 7.2 Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden. §8 Gerichtstand Gerichtstand ist Amtsgericht Niebüll. Die salvatorische Klausel gilt als vereinbart. Durch Setzen eines Hakens bei der Online-Buchung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Mietverhältnis. Friesland - Immobilien Bundiswung 23 25980 Sylt - Westerland
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